Training für Kinder mit räumlich-konstruktiven Störungen
(DIMENSIONER und DIMENSIONER II)
Eine räumlich-konstruktive Störung bedeutet eine nichtsprachliche Lernstörung, die Auswirkungen auf kognitive Leistungen sowie auf das Sozialverhalten haben kann.
Mögliche Symptome sind:
Buchstabenauslassung beim Schreiben
Ränder und Hilfslinien können beim Schreiben nicht oder nur schwer ein-gehalten werden
Schwierigkeiten im Ablesen der Uhrzeit auf einer analogen Uhr
Räumliche Distanzen können nur schwer oder gar nicht eingeschätzt werden
Fallbeispiel eines Kindes mit einer visuellen Wahrnehmungsstörung
(Quelle: Das neuropsychologische Einzeltraining DIMENSIONER II, D. Muth-Seidel, F. Petermann, S.11)
Thore wird im Alter von zehn Jahren in der Psychologischen Kinderambulanz der Universität Bremen vorgestellt. Er besucht die vierte Klasse und zeigt große Probleme bei der Rechtschreibung und im Fach Mathematik. Die Klassenlehrerin hat sich bei Thores Eltern bereits für eine Hauptschulempfehlung ausgesprochen. Thore kann sich zwar sprachlich gut ausdrücken und ist sehr engagiert im Sach-kundeunterricht, aber in den beiden Hauptfächern sind Thores Leistungen zu schwach für eine Realschulempfehlung. Er klappt beim Schreiben noch häufiger Buchstaben („d“ statt „b“ oder „q“ statt „p“, schreibt Worte eines Textes unterschiedlich groß, teilweise schief. Beim schriftlichen Rechnen macht er viele Fehler, er schreibt die Zahlen nicht richtig untereinander oder verrechnet die Zehner mit den Hundertern o.Ä.; beim Ausmessen von Längen arbeitet er sehr ungenau. beim Spiegeln von Linien und Formen zeigt Thore sich völlig überfordert.
Thore tut sich nach Angaben der Eltern sehr schwer, mit anderen Kindern zurechtzukommen, ständig ist er in Rangeleien oder verbale Auseinandersetzungen verwickelt.
Ziel diesen Trainings ist es, den betroffenen Kindern Strategien zu vermitteln und gemeinsam zu erarbeiten, um den schulischen und alltäglichen Anforderungen leichter gerecht zu werden.
Dieses Training wird in unserer Praxis in Gruppen- als auch in Einzelarbeit durchgeführt.
Diese Behandlung ist eine ergotherapeutische Leistung. Benötigt wird hierfür eine Ergotherapieverordnung vom Arzt mit dem Heilmittel: „Psychisch funktionelle Behandlung“.