Die Kosten der logopädischen Therapie werden von den Krankenkassen (gesetzlich und privat) übernommen. Ab 18 Jahren muss eine Zuzahlung von 10% geleistet werden. Die Verordnung muss von einem, Hals- Nasen- Ohrenarzt, Neurologen, Kieferorthopäden, Kinderarzt oder Allgemeinmediziner, verordnet werden.

Sollte es ihnen nicht möglich sein, zu uns zu kommen, bieten wir auch gerne Hausbesuche an. Der behandelnde Arzt muss dieses auf der Verordnung vermerken.